Betreibung

Das Betreibungsregister gibt Auskunft über die laufenden und abgeschlossenen Betreibungen gegen eine bestimmte Person. Ob die betriebene Forderung tatsächlich besteht, ist dem Betreibungsregister nicht zu entnehmen. Eine Betreibungsauskunft ist keine Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person.

Der Zahlungsbefehl bedeutet noch nicht, dass der Betreibungsbeamte vor der Tür steht.
Er ist eine amtliche, kostenpflichtige Warnung, dass Sie etwas zu bezahlen haben oder die Forderung anfechten müssen.

Die zustellende Person, in der Regel die Postangestellte, vermerkt auf beiden Doppeln des Zahlungsbefehls, wann und an wen sie ihn übergeben hat. Das eine Doppel verbleibt beim Schuldner, das andere wird dem Gläubiger geschickt. (Art. 70 SchKG). Örtlich zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners (Art. 23 bis 26 ZGB). Zugestellt wird der Zahlungsbefehl in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Schuldners (Art. 46 Abs. 1 SchKG).

Die Kosten des Zahlungsbefehls trägt zunächst der Gläubiger, bei erfolgreichen Pfändungen werden sie dann der verschuldeten Person überwälzt.

Wieviel die Zustellung des Zahlungsbefehls kostet, ist in Art. 16 Abs. 1 der Gebührenverordnung zum SchKG geregelt.

Das Existenzminimum ist eine Vergleichsgrösse für das Detailbudget. Wenn Sie ein knappes Einkommen haben, dann brauchen Sie einen Massstab: Wie stehe ich da im Vergleich zum offiziellen Existenzminimum? Können die Gläubiger verlangen, dass ich mich einschränke? Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist ein sehr geeigneter Massstab, weil Gläubiger es respektieren müssen und in den Kantonen sehr ähnlich berechnet wird. Das Existenzminimum der Sozialhilfe ist weniger stabil, weniger einheitlich.

Wenn eine Forderung auf dem Betreibungsweg geltend gemacht wird, so wird die betriebene Person bis auf das Existenzminimum gepfändet. Die Differenz zwischen dem Existenzminimum und dem Nettoeinkommen wird vom Betreibungsamt zur Tilgung der Schulden eingesetzt. Diese Differenz ist die Pfändungsquote.

Bitte beachten Sie:
Werden die Krankenkassenprämien oder Alimente nicht bezahlt, dann werden diese Beträge nicht mehr in das Existenzminimum einberechnet. Die Kosten für ein Fahrzeug werden nur in Ausnahmefällen in das Existenzminimum einberechnet, nämlich dann, wenn sich beweisen lässt, dass das Auto unverzichtbar für die Arbeit ist (z.B. Vertreter, z.T. bei Schichtarbeit).